Sonstige Prüfungen

Neben der gesetzlichen Jahresabschlussprüfung gibt es eine Reihe weiterer Prüfungen, die von uns durchgeführt werden. Die freiwillige Jahresabschlussprüfung kann aus verschiedenen Anlässen beauftragt werden.

Beispielsweise, weil eine Satzungsklausel die Prüfung des Jahresabschlusses durch einen Wirtschaftsprüfer vorschreibt, in sogenannten „Earn-out-Klauseln“ der Bestätigungsvermerk eines Wirtschaftsprüfers verlangt wird oder auch auf Anforderung von weiteren Shareholdern wie Banken, Kunden, Lieferanten.

Neben freiwilligen Prüfungen bieten wir auch folgende Prüfungstätigkeiten an:

  • Prüfung kommunaler Einrichtungen nach den jeweiligen Landesrechten
  • Prüfung nach § 16 der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
  • Prüfung von Stiftungen
  • Prüfung der Jahresbilanz nach § 57e GmbHG
Fragen?

Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung!

Adresse: Gustav-Stresemann-Straße 8
55411 Bingen am Rhein

Tel: 06721 96320

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