Neben der gesetzlichen Jahresabschlussprüfung gibt es eine Reihe weiterer Prüfungen, die von uns durchgeführt werden. Die freiwillige Jahresabschlussprüfung kann aus verschiedenen Anlässen beauftragt werden.
Beispielsweise, weil eine Satzungsklausel die Prüfung des Jahresabschlusses durch einen Wirtschaftsprüfer vorschreibt, in sogenannten „Earn-out-Klauseln“ der Bestätigungsvermerk eines Wirtschaftsprüfers verlangt wird oder auch auf Anforderung von weiteren Shareholdern wie Banken, Kunden, Lieferanten.
Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung!
Adresse: Gustav-Stresemann-Straße 8
55411 Bingen am Rhein
Tel: 06721 96320
E-Mail info@rheinische-revision.de