Externe Qualitätskontrolle nach § 57a WPO

Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die gesetzliche Abschlussprüfungen nach § 316 HGB durchführen wollen, müssen ihr Qualitätssicherungssystem mindestens alle sechs Jahre durch einen Prüfer für Qualitätskontrolle prüfen lassen.

Gegenstand der Qualitätskontrolle ist dabei die Prüfung der Angemessenheit und Wirksamkeit des in der Kanzlei eingerichteten Systems. Als Prüfer für Qualitätskontrolle bieten wir externe Qualitätskontrollen für Kollegen an. Zusätzlich übernehmen wir auch weitere Aufgaben der Qualitätssicherung für Kollegen wie beispielsweise die Nachschau oder die Berichtskritik.

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Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung!

Adresse: Gustav-Stresemann-Straße 8
55411 Bingen am Rhein

Tel: 06721 96320

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