Gesetzliche Jahresabschlussprüfungen

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften unterliegen in Deutschland der Prüfungspflicht nach § 316 HGB. Sie haben ihren Jahresabschluss / Konzernabschluss durch einen im Berufsregister der Wirtschaftsprüferkammer eingetragenen Wirtschaftsprüfer / Wirtschaftsprüfungsgesellschaft prüfen zu lassen.

Wir verfügen mit unserem Team über eine langjährige Erfahrung in der Durchführung von gesetzlichen Jahresabschluss- und Konzernabschlussprüfungen. Zu unseren Mandanten zählen vor allem mittelständische Unternehmen, die wir deutschlandweit betreuen.

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55411 Bingen am Rhein

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